Vereinfachung bei Anträgen auf Zweitspielrecht beschlossen


28.10.2016
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Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LFV M.-V.) hat auf der erweiterten Sitzung am 27. Oktober mit den Vorsitzenden der sechs Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden eine Vereinfachung bei der Beantragung von Zweitspielrechten beschlossen, die mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt.

Demnach müssen fortan nur die beiden beteiligten Vereine sowie die Spielerin bzw. der Spieler ihre Daten angebend bzw. die Richtigkeit des Antrags sowie die Kenntnisnahme der Durchführungsbestimmungen mit einer Unterschrift bestätigen. Bei einem Antrag im Nachwuchsbereich ist weiterhin eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese kann optional mit einer Unterschrift der Erziehungsberechtigten direkt auf dem Antragsformular ersetzt werden.

Die Kreisfußball- bzw. Fußballverbände sind fortan nicht mehr in die Abarbeitung der Anträge auf Zweitspielrecht eingebunden. Zudem kann der Antrag nunmehr sowohl per Post, per Fax oder aber per E-Mail in der Geschäftsstelle des LFV M.-V. eingereicht werden.

Die entsprechenden Änderungen wurden bereits in das Antragsformular eingearbeitet, dass fortan in der neuen Version im Download-Bereich auf der Internetseite des LFV M.-V. zur Verfügung steht.


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