Neue Verfahrensweise bei Anmeldung von Spielen und Turnieren mit ausländischen Teams


22.07.2016
KFV Mecklenburgische Seenplatte • FV Nordvorpommern/Rügen • KFV Schwerin-Nordwestmecklenburg • FV Vorpommern-Greifswald • KFV Warnow • KFV Westmecklenburg • Landesliga • Landesklasse • A-Junioren • B-Junioren • C-Junioren • D-Junioren • B-Juniorinnen • Amtliche Mitteilungen

Der Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern (LFV M.-V.) informiert, dass die Anmeldung von Spielen und Turnieren mit der Beteiligung von Mannschaften aus anderen Nationalverbänden – ab der Oberliga abwärts –  fortan bei den entsprechenden Staffelleitern bzw. Verantwortlichen des LFV M.-V. erfolgen muss. Hierzu ist das erneuerte "Antragsformular für Spiele mit ausländischen Mannschaften" zu nutzen.

Eine entsprechende Änderung des §10, Ziffer 2 der Spielordnung des LFV M.-V. ging aufgrund der Neuregelung des §32 der Spielordnung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), nachdem – außer bei Teilnahme von Regionaliga- bzw. noch höherklassigen Vereinen – nur noch bei dem für die  Spielklasse des Vereins zuständigen Landesverband angemeldet werden müssen, mit einem dazugehörigen Vorstandsbeschluss einher.


Alte Fassung §10, Ziffer 2

Freundschaftsspiele und Turniere auf dem Feld und in der Halle mit Beteiligung ausländischer Mannschaften bedürfen der vorherigen Zustimmung des DFB und des LFV. Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Vereine, die Spiele ohne Genehmigung austragen, werden entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung des LFV bestraft.
Die Schiedsrichter sind bei dem Schiedsrichteransetzer des zuständigen Verbandsorgans anzufordern.
Bei Freundschaftsspielen mit Spielpartnern ab Regionalliga aufwärts und vergleichbaren ausländischen Mannschaften ist das Schiedsrichterteam grundsätzlich beim Schiedsrichteransetzer des LFV anzufordern.

Neue Fassung §10, Ziffer 2

Freundschaftsspiele und Turniere auf dem Feld und in der Halle mit Beteiligung ausländischer Mannschaften bedürfen der vorherigen Zustimmung des LFV M.-V. Solche Spiele oder Turniere sind auf gesondertem Vordruck (siehe Homepage LFV M.-V. ) spätestens vier Wochen vor dem Spiel- bzw. Turniertermin bei der Geschäftsstelle des LFV M.-V. zu beantragen.
Ein Anspruch auf Erteilung der Genehmigung besteht nicht. Vereine, die Spiele ohne Genehmigung austragen, werden entsprechend der Rechts- und Verfahrensordnung des LFV M.-V. bestraft.
Die Schiedsrichter sind bei dem Schiedsrichteransetzer des zuständigen Verbandsorgans anzufordern.
Bei Freundschaftsspielen mit Spielpartnern ab Regionalliga aufwärts und vergleichbaren ausländischen Mannschaften ist das Schiedsrichterteam grundsätzlich beim Schiedsrichteransetzer des LFV M.-V. anzufordern.


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