Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona


21.01.2021
Verband • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen • Service • Vereinsberatung

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt die Gesellschaft weiterhin vor Herausforderungen und beeinträchtigt dabei auch den organisierten Sportbetrieb. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Viele Vereine und deren Mitglieder haben bereits in der jüngeren Vergangenheit Kreativität bewiesen und unter Berücksichtigung behördlich angeordneter Allgemeinverfügungen sowie Erlasse alternative Aktivitäten entwickelt. Fortgesetzt begleitet die ARAG Sportversicherung die Vereine in dieser herausfordernden Zeit; deshalb gilt derzeit weiterhin Folgendes:

Der zwischen dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern (LSB) und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z. B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Soziales Engagement

Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisation des Vereinsbetriebes

Organisatorische Zusammenkünfte über digitale Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z. B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.

Sport für Vereinsmitglieder

Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Erweiterung der Sport-Unfallversicherung

Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebenen Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, z. B. auf dem Hometrainer. Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmungen“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

Tätigkeiten auf der Vereinsanlage

Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen

Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.


Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag

Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.

Ihr zuständiges Versicherungsbüro im LSB finden Sie mit allen Kontaktdaten unter www.arag.de/vereinsversicherung/sportversicherung/mvp. Dort erhalten Sie auch alle weiteren Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.

ARAG Sportversicherung



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