Bespielbarkeit von Sportplätzen im Winter


23.11.2020
Verband • Partner • Spielbetrieb • Männer • Frauen • Junioren • Juniorinnen

Ein Thema, das in den Wintermonaten immer wieder diskutiert wird ist die Bespielbarkeit bzw. Nutzung von Sportplätzen unter ungünstigen Witterungsbedingungen. Regen, Frost und Schnee setzen den Plätzen zu, und die Meinungen über die Notwendigkeit einer Platzsperre gehen manchmal weit auseinander. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat hierzu u. a. in der Broschüre "Erhaltung, Modernisierung, Erweiterung und Neubau von Sportplätzen" klare Aussagen getroffen. Die Entscheidung, ob gespielt wird oder nicht, obliegt der Sportplatzkommission. Diese setzt sich zusammen aus einem Beauftragten des Platzeigentümers (Kommune oder Verein), einem Vertreter der spielleitenden Stelle und einem Mitglied des Schiedsrichtergespanns.

Besonderen Wert ist auf eine frühzeitige Entscheidung der Bespielbarkeit zu legen, damit unnötige Reisetätigkeit und Kosten vermieden werden. Die Entscheidung soll bis vier Stunden vor Spielbeginn getroffen sein, bei Vormittagsspielen am Vorabend des Spieltages. Sollten sich die Platzverhältnisse innerhalb dieses Zeitraumes entscheidend verschlechtert haben, so kann die Kommission das Spiel noch bis zwei Stunden vor Spielbeginn absagen. Bei einer Gefahr für die Gesundheit der Spieler kann der Schiedsrichter jederzeit das Spiel absagen.

Nässe, Reif, Frost, Eis, Schnee können die Nutzung von Rasensportplätzen einschränken. Oft kommt es bei ungünstigen Platzverhältnissen zu Schäden am Bodenaufbau und an den Gräsern, die nur mit hohem, zusätzlichen Aufwand im nächsten Jahr zu beseitigen sind. Zudem müssen die Spiele der Rückrunde dann meist auf einem Spielfeld stattfinden, dass in Teilbereichen eher einem Acker als einem Rasen gleicht. Auch aus diesem Grund gibt die o. a. Broschüre Hinweise, wann eine Spielabsage anzuraten ist.

Gleiches gilt auch für Tennensportplätze. Allgemein glaubt man, dass Tennensportplätze immer und bei jeder Witterung bespielbar sind. Dies ist jedoch, auch im Sinne der Gesundheit der Spieler, nicht der Fall. Grundsätzlich ist zwar ein Tennensportplatz stärker belastbar als ein Rasensportplatz, aber auch für ihn gibt es "Auszeiten": Bei wassergesättigtem Tennenbelag, Frost, Eis oder während Frost-/Tauwechsel sollten Tennenflächen nicht bespielt werden.

Kunststoffrasen sind nicht so witterungsempfindlich wie Rasen- und Tennenflächen. Aber auch bei ihnen gibt es während des Winters Sperrzeiten. Wenn der Belag hart gefroren oder mit Eis überzogen ist oder wenn bei gefrorenem Untergrund Wasser auf der Fläche steht, sollten auch diese Flächen nicht genutzt werden. Vorsicht auch beim Schneeräumen: Hierbei kann das Verfüllmaterial mit weggeschoben werden. Klebt der Schnee am Belag fest oder greift das Räumschild in den Belag, sind auch Schäden am Kunststoffrasen nicht auszuschließen. Verbleibende Schneereste können durch das Betreten/Befahren auch zu rutschigen Eisstellen werden.

Bei Fragen zur Winternutzung oder generell zur Sportplatzpflege wenden Sie sich bitte an:
Tom Lippold, Mobil: 0170-5646204 oder tom.lippold[at]eurogreen.de.


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