3. Außerordentlicher Verbandstag
Auf Grundlage des § 27, Nr. 1 der Satzung hat der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) Ende März 2022 beschlossen, den 3. Außerordentlichen Verbandstag des LFV für Freitag, den 10. Juni 2022 einzuberufen.
Termin & Ort
Freitag, 10. Juni 2022 – 17 Uhr
Bürgerhaus Güstrow
Sonnenplatz 1
18273 Güstrow
Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Geschäftsordnung
- Erledigung von Anträgen zu Satzung und Ordnungen
- Anfragen und Mitteilungen
Anträge & Fristen
Änderungsanträge für die Satzung bzw. Ordnungen des LFV mussten bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 schriftlich in der LFV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Jene Anträge durfte den Organen des LFV, den sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) oder aber den Vereinen entstammen. (siehe §26 LFV-Satzung)
Delegierte
Die Zusammensetzung des außerordentlichen Verbandstages wird in §20 und §21 der LFV-Satzung geregelt.
Hinweis
Ein satzungsgemäß einberufener Verbandstag ist und bleibt mit den anwesenden und vertretenden Gesamtstimmen beschlussfähig.
Antragsheft
Redaktionelle Ergänzungen
Teil I - Anträge auf Satzungsänderungen
(LFV)
- Landesfußballverband (Abänderungsantrag §49)
Teil I - Anträge auf Satzungsänderungen
(Kreisverbände & Vereine)
- SG Motor Neptun Rostock (Ethikkommission)
Teil II - Anträge auf Ordnungsänderungen
- SG Motor Neptun Rostock (Bildungsordnung)