3. Außerordentlicher Verbandstag

Auf Grundlage des § 27, Nr. 1 der Satzung hat der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) Ende März 2022 beschlossen, den 3. Außerordentlichen Verbandstag des LFV für Freitag, den 10. Juni 2022 einzuberufen.

Termin & Ort

Freitag, 10. Juni 2022 – 17 Uhr

Bürgerhaus Güstrow
Sonnenplatz 1
18273 Güstrow

Tagesordnung

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Geschäftsordnung
  2. Erledigung von Anträgen zu Satzung und Ordnungen
  3. Anfragen und Mitteilungen

Anträge & Fristen

Änderungsanträge für die Satzung bzw. Ordnungen des LFV mussten bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 schriftlich in der LFV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Jene Anträge durfte den Organen des LFV, den sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) oder aber den Vereinen entstammen. (siehe §26 LFV-Satzung)

Delegierte

Die Zusammensetzung des außerordentlichen Verbandstages wird in §20 und §21 der LFV-Satzung geregelt.

Hinweis

Ein satzungsgemäß einberufener Verbandstag ist und bleibt mit den anwesenden und vertretenden Gesamtstimmen beschlussfähig.

Antragsheft

Redaktionelle Ergänzungen

Teil I - Anträge auf Satzungsänderungen
(LFV)

Teil I - Anträge auf Satzungsänderungen
(Kreisverbände & Vereine)

Teil II - Anträge auf Ordnungsänderungen

Landesfußballverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Kopernikusstraße 17a
18057 Rostock

Tel.: 0381 / 12855-0
Fax: 0381 / 12855-22
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