Einfluss der Coronapandemie

Keine LFV-Hallenturniere im Dezember


06.12.2021
Verband • Spielbetrieb • A-Junioren • B-Junioren • C-Junioren • D-Junioren • B-Juniorinnen • C-Juniorinnen • D-Juniorinnen • Futsal •

Die Vorfreude auf die geplanten Hallenlandesmeisterschaften im Nachwuchs war nach einem fußball- bzw. futsalfreien Winter in der letzten Saison sowohl auf Seiten des Landesfußballverbandes (LFV) als auch der Vereine groß. Doch die aktuellen Entwicklungen der Coronapandemie sorgen nun dafür, dass zumindest im laufenden Monat Dezember keine vom LFV organisierten Hallenwettbewerbe durchgeführt werden. 

Sportverbot in einigen MV-Regionen

Ursprünglich sollten am kommenden Wochenende die ersten Vorrunden in den Altersklassen der C- und D-Junioren um den NNN-Futsal-Cup in Rostock stattfinden. Nebst der Tatsache, dass einige Teams ihr im September signalisiertes Meldevorhaben in Anbetracht der Situation nicht konkretisiert bzw. bestätigt haben, sind es vor allem die politischen Auslegungen hinsichtlich der Durchführung von Spiel- und Trainingsbetrieb, die zur Absage zwingen. In den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Rostock gilt nach sieben aufeinanderfolgenden Tagen in der Coronawarnstufe "Rot" seit letzter Woche bereits ein weitgehendes Sportverbot. Dieses Vorgehen wurde seitens des LFV scharf kritisiert. Schon in Kürze dürften ähnliche Regelungen aber auch in der Hansestadt Rostock greifen.

Generalabsage für A- und B-Junioren

Der LFV hat die geplanten Turniere am Wochenende in Rostock und in der Folgewoche in Ludwigslust daher abgesagt und hat darüber hinaus sämtliche Turnierausschreibungen in Sachen Futsal vorerst zurückgezogen. Es ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass im Januar etwaige Hallenturniere im NNN-Futsal-Cup der C- bzw. D-Junioren sowie in den AOK-Futsal-Cups der Juniorinnen stattfinden können. Die Planungen werden entsprechend angepasst. Das gilt jedoch nicht für die Altersklassen der A- und B-Junioren: Hier erfolgt frühzeitig eine komplette Absage der geplanten Meisterschaftsturniere unterm Hallendach.

Nebst den teilweise schon bestehenden, z.T. Einschränkungen für den Sport an sich könnte aber auch die Regelung zum 2G-Status für junge Nachwuchsfußballer:innen unter 18 Jahre nach dem Jahreswechsel zu weiteren Hindernissen führen. Derzeit ist die Ausnahmeregelung, dass Personen von 12 bis 17 Jahren auch ohne vollständige Impfung den 2G-Status erfüllen, nur bis zum 31. Dezember 2021 vorgesehen. Eine Teilnahme an Hallenwettbewerben- oder Training für ungeimpfte Kinder und Jugendliche – sofern nicht in den letzten sechs Monaten von einer Coronainfektion genesen – wäre dann rechtlich nicht möglich. Eine komplette Absage der geplanten Hallensaison ist daher nach aktuellem Stand (leider) nicht unmöglich.


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