In Güstrow

Außerordentlicher Verbandstag trifft richtungsweisende Entscheidungen


11.06.2022
Verband • Verbandstag

Am Freitagabend begrüßte der Landesfußballverband (LFV) rund 100 Personen zum 3. Außerordentlichen Verbandstag in Güstrow. Dieser wurde allen voran deshalb notwendig, weil im Vorfeld des bevorstehenden Ordentlichen Verbandstages am 17. September in Rostock strukturelle Änderungen in der LFV-Satzung rechtlich sicher verankert werden sollen. Das Votum der Delegierten zu den erarbeiteten und vorab zur Verfügung gestellten Inhalten in dieser Sache erfolgte einstimmig. Die Änderungen treten jedoch erst mit der offiziellen Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.

Änderungen an Satzung und Ordnungen beschlossen

Nähere Informationen zu den positiv beschiedenen und damit bevorstehenden Anpassungen der Satzung folgen in Kürze an dieser Stelle mit einem detaillierten Blick auf die betroffenen Verbandsorgane. Der positiv beschiedene LFV-Antrag (inkl. Abänderungsanträge) zu den Satzungsänderungen ist bis dahin auf der offiziellen Webseite zur Veranstaltung verfüg- und einsehbar.

Zusätzlich dazu wurden im Güstrower Bürgerhaus zahlreiche Anträge zu Ordnungsänderungen behandelt, die vom LFV sowie von den Kreisverbänden bzw. den Vereinen fristgerecht eingereicht worden waren und – sofern die notwendige einfache Mehrheit der anwesenden Delegierten vorlag – bereits zum Beginn der neuen Saison 2022/2023 ab 1. Juli Gültigkeit erlangen.

Im Zuge der knapp zweistündigen Veranstaltung wurde zudem die Übereinkunft getroffen, dass zum nächstmöglichen Zeitpunkt – bestenfalls zum bevorstehenden Verbandstag im Herbst – eine Institution geschaffen werden soll, die analog zur DFB-Ethikkommission auf LFV-Ebene agiert.

Basis lässt Gelegenheit zum Votum teils ungenutzt

Insgesamt waren in Güstrow 71 von 125 möglichen Delegierten mit Stimmrecht anwesend. Während einige Kreisverbände ihr Kontingent mit Vorstands- und Vereinsvertreter:innen nahezu vollständig ausschöpften, füllten sich die Anmeldelisten bei anderen leider nur recht spärlich. Mehr als vierzig Prozent der Stimmen der Basis blieben somit ungenutzt. Die Einberufung des 3. Außerordentlichen Verbandstages war dabei Ende März satzungsgemäß und allen voran rechtzeitig erfolgt. Gleiches gilt für die offizielle Einladung anhand des in der LFV-Satzung verankerten Delegiertenschlüssels über die Kreisverbände.


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