Außerordentlicher Verbandstag am 10. Juni in Güstrow
Der Vorstand des Landesfußballverbandes Mecklenburg-Vorpommern (LFV) hat den vorab angekündigten außerordentlichen Verbandstag für das Jahr 2022 nunmehr offiziell einberufen. Dieser wird am Freitag, den 10. Juni ab 17 Uhr im Bürgerhaus Güstrow abgehalten.
Auf einem außerordentlichen Verbandstag können gemäß der aktuell gültigen LFV-Satzung (§27) nur Angelegenheiten behandelt werden, die zu seiner Einberufung geführt haben. Die ebenfalls verabschiedete Tagesordnung fällt entsprechend kurz aus. In Güstrow wird es in diesem Zusammenhang ausschließlich um Änderungsanträge hinsichtlich der bestehenden Satzung bzw. Ordnungen des größten Sportfachverbandes des Landes gehen. Es steht allen hierfür berechtigten Institutionen frei, innerhalb der vorgegebenen Terminfrist von der Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen in Bezug auf die Satzung bzw. Ordnungen Gebrauch zu machen (siehe Anträge & Fristen).
Bei den seitens der Verbandsführung derzeit in Vorbereitung befindlichen Anträgen für Satzungsänderungen geht es unter anderem um die Neuordnung der Verbands- und Organstruktur. Diese müssen vor Inkrafttreten im Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichtes zur Eintragung gebracht werden. Erst dann können auf dieser Grundlage beim geplanten ordentlichen Verbandstag am 17. September 2022 in Rostock – eine offizielle Einberufung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt – die erforderlichen Wahlen für ggf. neu geschaffene oder veränderte Posten oder Verantwortlichkeiten durchgeführt werden.
3. Außerordentlicher Verbandstag
Termin & Ort
Freitag, 10. Juni 2022 – 17 Uhr
Bürgerhaus Güstrow
Sonnenplatz 1
18273 Güstrow
Tagesordnung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Geschäftsordnung
- Erledigung von Anträgen zu Satzung und Ordnungen
- Anfragen und Mitteilungen
Anträge & Fristen
Änderungsanträge für die Satzung bzw. Ordnungen des LFV müssen bis einschließlich Freitag, den 29. April 2022 schriftlich in der LFV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Jene Anträge dürfen den Organen des LFV, den sechs angeschlossenen Kreisfußball- bzw. Fußballverbänden (KFV) oder aber den Vereinen entstammen. (siehe §26 LFV-Satzung)
Delegierte
Die Zusammensetzung des außerordentlichen Verbandstages wird in §20 und §21 der LFV-Satzung geregelt.
Hinweis
Ein satzungsgemäß einberufener Verbandstag ist und bleibt mit den anwesenden und vertretenden Gesamtstimmen beschlussfähig.
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